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   OVG Niedersachsen, 08.12.1995 - 1 K 3304/94   

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https://dejure.org/1995,6518
OVG Niedersachsen, 08.12.1995 - 1 K 3304/94 (https://dejure.org/1995,6518)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 08.12.1995 - 1 K 3304/94 (https://dejure.org/1995,6518)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 08. Dezember 1995 - 1 K 3304/94 (https://dejure.org/1995,6518)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen (Leitsatz)

    § 40 Abs. 1 Nr. 5 GemO ND; § 2 BauGB; § 14 BauGB; § 47 VwGO
    Veränderungssperre; Aufstellungsbeschluß; Zuständigkeit; Rat; Ausschuß

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Veränderungssperre; Aufstellungsbeschluß; Zuständigkeit; Rat; Ausschuß

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 1996, 345
  • ZfBR 1996, 177
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 15.04.1988 - 4 N 4.87

    Gültiger Bebauungsplan nach rechtswidrigem Aufstellungsbeschluss

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 08.12.1995 - 1 K 3304/94
    Nach § 14 I BBauG ist der Beschluß der Gemeinde, nach § 2 I BBauG, einen Bebauungsplan aufzustellen, materielle Rechtmäßigkeitsvoraussetzung für die als Satzung erlassene Veränderungssperre (vgl. BVerwGE 79, 200 = NVwZ 1988, 916 = DVBl 1988 958 = NJW 1989, 118 L; BVerwG, NVwZ 1993, 471).

    Das Baugesetzbuch schreibt nicht vor, welches Gemeindeorgan den Auslegungsbeschluß zu fassen hat, sondern überläßt die Regelung dieser Frage dem Landesrecht (BVerwGE 79, 200 = NVwZ 1988, 916 = DVBl 1988, 958 = NJW 1989, 118 L; Gaentzsch Berl. Komm. 2. Aufl. [1995], § 2 Rdnr. 11).

    Die ausschließliche Zuständigkeit des Rates kann auch nicht mit der Entwicklung der verwaltungsgerichtlichen Rechtsprechung in Zweifel gezogen werden (so aber Thiele, NGO 3. Aufl. [1992], § 40 Anm. 2 zu Nr. 5; NST-N 1994, 119), die das Gewicht der vorbereitenden Beschlüsse im Planverfahren im Anschluß an den Beschluß des BVerwG vom 15.4.1988 (BVerwGE 79, 200 = NVwZ 1988, 916 = DVBl 1988, 958 = NJW 1989, 118 L) anders sieht als früher (vgl. etwa OVG Lüneburg, BRS 36 Nr. 28).).

  • BVerwG, 06.08.1992 - 4 N 1.92

    Bauplanungsrecht: Wirksamkeit einer Veränderungssperre vor Bekanntmachung des

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 08.12.1995 - 1 K 3304/94
    Nach § 14 I BBauG ist der Beschluß der Gemeinde, nach § 2 I BBauG, einen Bebauungsplan aufzustellen, materielle Rechtmäßigkeitsvoraussetzung für die als Satzung erlassene Veränderungssperre (vgl. BVerwGE 79, 200 = NVwZ 1988, 916 = DVBl 1988 958 = NJW 1989, 118 L; BVerwG, NVwZ 1993, 471).

    In der Rechtsprechung des BVerwG ist auch geklärt, daß die Veröffentlichung des Aufstellungsbeschlusses Voraussetzung seiner Rechtswirksamkeit ist (BVerwG, NVwZ 1993, 471 m.w.Nachw.).

  • BVerwG, 09.02.1989 - 4 B 236.88

    Zeitpunkt der Beschlußfassung

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 08.12.1995 - 1 K 3304/94
    Es kommt hinzu, daß die Zuständigkeit des Rates für den Aufstellungsbeschluß nicht zu einer Verzögerung des Verfahrens gegenüber einem Verfahren mit einem Aufstellungsbeschluß des Verwaltungsausschusses führen muß: Da die Gemeinde den Beschluß über die Aufstellung des Bebauungsplanes und den Satzungsbeschluß über die Veränderungssperre in derselben Ratssitzung fassen darf (BVerwG, NVwZ 1989, 661 = ZfBR 1989, 171), kann die Veränderungssperre genauso schnell beschlossen und in Kraft gesetzt werden, wie wenn der Aufstellungsbeschluß vom Verwaltungsausschuß gefaßt wird.
  • BVerwG, 03.10.1984 - 4 N 4.84

    Kriterien für ein Parallelverfahren i.S. der § 8 Abs. 3 S. 1, 155b Abs. 1 Nr. 8

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 08.12.1995 - 1 K 3304/94
    Das BVerwG (BVerwGE 70, 171 = NJW 1985, 133 = DVBl 1985, 385 = NVwZ 1985, 485 L) hat die Vorschrift dahingehend gedeutet, daß das Entwicklungsgebot sich auf das Ergebnis der Planung beziehe und nicht auf das Planen als Tätigkeit, so daß die "Aufstellung" von Bebauungsplänen in dieser Vorschrift nicht auf das Verfahren zielt, sondern auf den abschließenden Beschluß.
  • OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 16.07.1980 - I A 65/78

    Bauleitplanung: Aufstellung eines Bebauungsplans, Befangenheit eines

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 08.12.1995 - 1 K 3304/94
    Die ausschließliche Zuständigkeit des Rates kann auch nicht mit der Entwicklung der verwaltungsgerichtlichen Rechtsprechung in Zweifel gezogen werden (so aber Thiele, NGO 3. Aufl. [1992], § 40 Anm. 2 zu Nr. 5; NST-N 1994, 119), die das Gewicht der vorbereitenden Beschlüsse im Planverfahren im Anschluß an den Beschluß des BVerwG vom 15.4.1988 (BVerwGE 79, 200 = NVwZ 1988, 916 = DVBl 1988, 958 = NJW 1989, 118 L) anders sieht als früher (vgl. etwa OVG Lüneburg, BRS 36 Nr. 28).).
  • OVG Niedersachsen, 27.08.2008 - 1 KN 153/06

    Beachtlichkeit einer Verletzung von Verfahrensvorschriften und Formvorschriften

    Landesrechtlich hatte der Senat aus der bis 1996 geltenden Fassung des § 40 Abs. 1 Nr. 5 NGO zwar gefolgert, dass der Rat alle im Bauleitplanverfahren anfallenden Beschlüsse selbst zu treffen habe (Urt. v. 8.12.1995 - 1 K 3304/94 -, NVwZ-RR 1996, 345; Urt. v. 22.4.1998 - 1 K 2132/96 -, BRS 60 Nr. 39).
  • OVG Niedersachsen, 22.04.1998 - 1 K 2132/96

    Normenkontrolle; Bebauungsplan; Bürgereinwendungen; Erforderlichkeit einer

    Zu dieser bis zum 1. November 1996 (vgl. Art. 14 des Gesetzes zur Reform des Niedersächsischen Kommunalverfassungsrechts v. 1.4.1996 - Nds. GVBl. S. 82) gültigen Fassung des § 40 Abs. 1 Nr. 5 NGO, die durch das 8. Änderungsgesetz zur NGO und LKrO vom 18. Februar 1982 (Nds. GVBl. S. 53) eingeführt worden ist, hat der Senat im Urteil vom 8. Dezember 1995 - 1 K 3304/94 - (Nds. VBl. 1996, 110 = Nds. Rpfl. 1996, 164 - NVwZ-RR 1996, 345) ausgeführt, daß mit der Aufstellung des Bauleitplanes nicht nur nach dem Sprachgebrauch des seinerzeit geltenden BBauG, sondern auch nach dem erklärten Willen des Gesetzgebers nicht nur der abschließende Satzungsbeschluß bei Bebauungsplänen erfaßt werden sollte, sondern alle Entscheidungen der Gemeinde, die für das Zustandekommen eines Bebauungsplanes erforderlich sind, vom Aufstellungsbeschluß über den Auslegungsbeschluß bis zum Beschluß über Anregungen und Bedenken (LT-Drs. 9/1961, S. 24 zu Art. 1 Nr. 6 lit b).
  • OVG Niedersachsen, 27.08.2008 - 1 KN 138/06

    Erforderlichkeit einer festen Überzeugung von der Fehlerhaftigkeit des

    Landesrechtlich hatte der Senat aus der bis 1996 geltenden Fassung des § 40 Abs. 1 Nr. 5 NGO zwar gefolgert, dass der Rat alle im Bauleitplanverfahren anfallenden Beschlüsse selbst zu treffen habe (Urt. v. 8.12.1995 - 1 K 3304/94 -, NVwZ-RR 1996, 345; Urt. v. 22.4.1998 - 1 K 2132/96 -, BRS 60 Nr. 39).
  • OVG Schleswig-Holstein, 15.02.2012 - 4 MR 1/12

    Bettensteuer in Schleswig-Holstein

    Der Senat wendet daher die vom Bundesverfassungsgericht zum einstweiligen Rechtsschutzverfahren entwickelten Grundsätze an, soweit der unterschiedliche Wortlaut der Regelung und Besonderheiten des Normenkontrollverfahrens nicht eine Abweichung gebieten (s. hierzu OVG Schleswig, Beschl. v. 25.01.2000 - 2 M 53/99 -, ZKF 2000, 206 u. Beschl. v. 27.06.1995 - 2 M 21/95 -, NVwZ-RR 1996, 345; OVG Thüringen, Beschl. v. 23.08.2011 - 3 EN 77/11 -, ZKF 2011, 236; OVG Rheinland-Pfalz, Beschl. v. 28.12.2010 - 6 B 11409/10 -, NVwZ-RR 2011, 295; a.A. Schoch in Schoch/Schmidt-Assmann/Pietzner, VwGO, Komm., § 47 RN 159 ff.).
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